| |
Rating-Expert
Software für die Rating-Verbesserung
 |
Drei Wochen zur Ansicht
Software für die Rating-Verbesserung
Preis: 199,90 Euro
zzgl. MwSt. und Versandkosten
Updates nach Bedarf
ISBN 3-931314-23-5

|
Umfassend und leicht zu bedienen: „Rating-Expert“ - Die Software für die Rating-Verbesserung
Heutzutage reicht es nicht mehr aus, das Rating eines Unternehmens nur abzubilden. Entscheidend ist viel mehr, durch geeignete Maßnahmen das jeweils bestmögliche Ratingergebnis zu erzielen!
Die neue Software „Rating-Expert“ ist für diese Aufgaben eine wertvolle Hilfe. Denn damit können Sie ein komplettes Rating durchführen und erhalten konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Rating-Note. Der Rating-Expert bietet Ihnen: - Systematisches Anlegen und Verwalten von Benutzern und Mandanten
- Individuelle Zusammenstellung und Kombination von Kriterienkatalogen
- Automatische Berechnung quantitativer Kennzahlen
- Individuelle Festlegung von Relevanz, Gewichtung und Bewertung für jedes Rating-Kriterium
- Präsentation des Rating-Ergebnisses in der internationalen Notation (Triple-A-Terminologie)
- NEU: automatische Empfehlungen für Verbesserungen des Ratings mit dem neuen Rating-Verbesserungs-Programm
- NEU: fertige Gutachten und Banken-Reports im Word-Format
Systemvoraussetzungen:
Damit Ihr Produkt optimal funktioniert, sollte das zur Verfügung stehende Rechnersystem folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: - Computer/Prozessor: Pentium 400 MHz (oder schnellerer Prozessor)
- Arbeitsspeicher: 64 MB RAM Minimum (empfohlen: 128 MB RAM)
- Betriebssystem: Microsoft Windows 98, 2000, NT 4.0, XP
- Festplatte: 70 MB freier Festplattenspeicher
- Bildschirm: optimierte Anzeige für 1024 x 768 Pixel
- Laufwerk: CD-ROM
- Internet Explorer ab Version 5.0
- Microsoft Office (Excel) 97, 2000, XP
|
| |
Rating-Leitfaden für den Mittelstand | Das neue Rating-Verbesserungs-Programm
|
Risikomanagement im Unternehmen | Praxisratgeber für die Einführung und Umsetzung.
|
Die neue Honorarpolitik in der Steuerberatung | Sicherung, Durchsetzung, Steigerung von Honoraransprüchen
|
|